| AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug von Leistungen durch die Projektschmiede gGmbH § 1 Geltung der AGBs 1. Aufträge für den Bezug von Leistungen erteilen wir ausschließlich nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die Annahme eines Auftrages erklärt der Auftragnehmer sein Einverständnis mit diesen Bedingungen. Wird unser Auftrag vom Auftragnehmer abweichend von unseren Bedingungen bestätigt, so gelten auch dann nur unsere Bedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Will der Auftragnehmer zu seinen Bedingungen abschließen, hat er uns in einem gesonderten Schreiben darauf ausdrücklich hinzuweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, den Auftrag zurückzuziehen. Unsere Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn wir nicht ausdrücklich darauf Bezug nehmen, sofern sie nur einmal mit dem Auftragnehmer verbindlich vereinbart waren. 2. Unsere AGBs gelten, gleichgültig, ob wir den Auftrag in eigenem oder fremdem Namen erteilen. § 2 Auftragsabwicklung 1. Lieferung und Leistung des Auftragnehmers muss dem Stand der Technik und von uns vorgelegten Mustern, Modellen und sonstigen Vorlagen entsprechen. 2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die von uns angegebenen Liefertermine verbindlich. Über Verzögerungen in der Auftragsabwicklung sind wir unverzüglich zu unterrichten. 3. Der Auftragnehmer hat die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten und Gefahr an die von uns angegebene Lieferanschrift - sonst an unseren Sitz - zu übermitteln. 4. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind verbindlich. § 3 Auftragsänderungen Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags sind dem Auftragnehmer nur zu vergüten, wenn sie einen Mehraufwand erfordern und der Auftragnehmer uns die Mehrkosten unverzüglich schriftlich angekündigt hat. Projektschmiede gGmbH . Bautzner Straße 41 HH . 01099 Dresden § 4 Abnahme Die Abnahme erfolgt mit Ingebrauchnahme des Werkes, sonst, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung abgelehnt wird. § 5 Mängelrüge Ist eine Mängelrüge unverzüglich vorzunehmen, so erfolgt sie rechtzeitig, wenn die Mängelanzeige innerhalb von zehn Tagen an den Auftragnehmer abgesandt wird. § 6 Nachbesserung Bei Vorliegen eines Mangels gilt ein Nachbesserungsanspruch als vereinbart, den wir nach unserer Wahl geltend machen können. § 7 Fristsetzungen Soweit zur Geltendmachung von Erfüllungs-, Nachbesserungs-, Mängelbeseitigungs- oder Gewährleistungsansprüchen jeder Art dem Auftragnehmer eine Frist zu setzen ist, können wir diese so bemessen, daß wir den Auftrag bei Nichteinhaltung der Frist noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten können. § 8 Gewährleistungsfrist Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. § 9 Rechte Dritter Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Verwendung seiner Leistungen Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits- oder Markenrechte nicht verletzt. Auf unser Verlangen hat er geeignete Nachweise vorzulegen. § 10 Alle dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags zugänglich gemachten Unterlagen und Informationen sind - auch nach Beendigung des Auftrages - streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Einschaltung Dritter zur Auftragsabwicklung sind diese entsprechend zu verpflichten. § 11 1. Es gilt deutsches Recht. 2. Gerichtsstand ist Dresden. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Projekte und Dienstleistungen der Projektschmiede gGmbH §1 Geltung der AGBs Für alle Aufträge an uns gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGBs des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt. §2 Präsentation Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen. §3 Abwicklung von Aufträgen 1. Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht. 2. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Texte, Negative, Modelle, Originalillustrationen u. ä.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet. §4 Auftragserteilung an Dritte 1. Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. 2. Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht. §5 Lieferung, Lieferfristen 1. Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber. 2. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungs- und fristgemäß erfüllt hat. 3. Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. §6 Zahlungsbedingungen 1. Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet. 2. Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. 3. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über. §7 Nutzungsrechte Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen. §8 Gewährleistung, Haftung 1. Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers. 2. Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu. 3. Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haften wir für Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt. Stand 03.05.2007 |